AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Dezember 2022

1. Präambel

Die Go.Control GmbH, Felix-von-Gruner-Str. 18, 61184 Karben, Deutschland (nachfolgend „Go.Control GmbH“ genannt) stellt eine Plattform und eine mobile WebApp für das Management von Veranstaltungen zur Verfügung. Für die Nutzung der Plattform durch einen Veranstalter und die Erbringung ergänzender Services gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstalter (nachfolgend „AGB“). Der Veranstalter ist in diesem Fall Auftraggeber der Go.Control GmbH.

Für die Nutzung der Plattform durch Kunden für die Buchung von Veranstaltungen gelten die AGB für Kunden.

Die Go.Control GmbH stellt den Veranstaltern eine modulare Plattform mit verschiedenen, frei wählbaren Leistungen zur Verfügung. Der Veranstalter kann so seine Veranstaltung auf einer einzigen Plattform planen, verwalten und auch durchführen. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass die Go Control GmbH einen Ticketshop in die Plattform einbindet, so dass Tickets für Veranstaltungen direkt über die Plattform von Kunden des Veranstalters erworben werden können. Sollte der Veranstalter die Möglichkeit des Ticketshops nutzen, muss der Kunde die Tickets für die Veranstaltung exklusiv über diesen Ticketshop erwerben. Zusätzlich bietet die Go.Control GmbH diverses Mietequipment wie zum Beispiel Ipads, Namensschildrucker, Check-in Kiosk Systeme, Laptops etc. an.

Go.Control GmbH ist nie selbst Veranstalterin der angebotenen Veranstaltungen. Diese werden durch den jeweiligen Veranstalter durchgeführt, der insbesondere selbst Aussteller der Tickets ist.

2. Nutzung

2.1 Die Go.Control GmbH stellt Veranstaltern im Lizenzmodell (jährlich oder pro Auftrag) eine Plattform zur Verfügung, welche es den Veranstaltern erlaubt, Veranstaltungen und Registrierungen online anzubieten und zu verkaufen, sowie die Kundenkommunikation und die dazugehörige Verwaltung online abzuwickeln. Die Bereitstellung dieser Plattform ist eine von der Go.Control GmbH angebotene Dienstleistung. Kundenkommunikation sowie der Verkauf der Tickets an den Endkunden werden entweder durch den Veranstalter direkt oder im Rahmen eines Ticketshops nach Maßgabe der Ziffer 4 angeboten und durchgeführt. Im letzteren Fall verpflichtet sich der Veranstalter keine Tickets direkt an Kunden zu verkaufen.

2.2 Veranstalter sind nicht berechtigt, technische Änderungen an der Plattform vorzunehmen. Jedoch sind sie berechtigt, administrative Änderungen im Rahmen ihrer Rechte und Rollen vorzunehmen.

2.3 Die Go.Control GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Plattform laufend weiterzuentwickeln und wird den Veranstaltern ausschließlich die jeweils aktuellen Versionen des Tools zur Verfügung stellen. Dies gilt nur, wenn die Änderung zumutbar ist und eine Verbesserung darstellt. Soweit die Go.Control GmbH während der Laufzeit des jeweiligen Vertrages neue Versionen und Updates der Plattform zur Verfügung stellt, gilt das in dieser Ziffer 2.1 eingeräumte Nutzungsrecht für diese ebenfalls.

2.4 Upgrades, neue Features oder Releases werden von der Go.Control GmbH nicht automatisch zur Verfügung gestellt, können jedoch vom Veranstalter individuell beauftragt und kostenpflichtig nach Abstimmung gebucht werden.

2.5 Die Entwicklung der Plattform und aller dazugehörigen Bestandteile wie Funktionen, Design, Anordnung, Auswahl etc. sind Eigentum der Go.Control GmbH und durch das Urheberrecht geschützt. Durch die Nutzung der Plattform, als auch durch kundenspezifische Anpassungen und Entwicklungen, wird kein Recht, Rechtsanspruch oder Interesse an den Veranstalter, sowie die Nutzer der Maßnahme übertragen. Der Veranstalter erhält kein Recht am Quellcode der Software.

2.6 Die Plattform ist ausschließlich für die Nutzung auf den aktuellsten Browserversionen der verschiedenen Hersteller ausgelegt (z.B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Safari und alle Browser, welche auf der Chromium-Basis erstellt sind).

2.7 Für die von der Go.Control GmbH angebotenen Dienstleistungen werden im Falle von kostenpflichtigen Veranstaltungen gegenüber dem Veranstalter Dienstleistungsgebühren erhoben. Durch das Erstellen und Veröffentlichen einer kostenpflichtigen Veranstaltung akzeptiert der Veranstalter die damit verbundene Zahlungsverpflichtung die separat und projektbezogen im Angebot geregelt werden.

3. Inhalte und Pflichten

3.1 Der Veranstalter ist verpflichtet, als Veranstalter gegenüber der Go.Control GmbH sowie seinen Kunden in Erscheinung zu treten und der Go.Control GmbH sowie seinen Kunden Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen, unter denen diese den Veranstalter erreichen können.

3.2 Der Veranstalter trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte, auf seiner Veranstaltungs-/Registrierungsseite. Sämtliche Angaben müssen korrekt sein und dürfen Kunden nicht irreführen.

3.3 Der Veranstalter ist insbesondere dafür verantwortlich, ein den Anforderungen genügendes Impressum sowie die Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verfügung zu stellen.

3.4 Die Plattform darf nur genutzt werden, um eigene Projekte, Produkte und Maßnahmen zu bewerben oder anzubieten. Die Bewerbung und/oder Weiterverkauf von Projekten, Produkten und Maßnahmen Dritter und die Durchführung sonstiger Aktivitäten, die von Dritten und nicht vom Veranstalter stammen, sind untersagt.

3.5 Der Veranstalter ist dazu verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform von der Go.Control GmbH, Dienstleistungen, geltendes Gesetz, sowie alle Rechte von anderen Nutzern bzw. Dritten zu beachten.

3.6 Es obliegt der Verantwortung des Veranstalters, die Regelungen für Widerruf und Rücktritt in seinen Buchungsbedingungen auszuweisen. Der Veranstalter stellt sicher, dass der Kunde vor Abschluss des Vertrages/der Teilnahme die hinterlegten Buchungsbedingungen für die Veranstaltung einsehen kann.

3.7 Der Veranstalter ist verpflichtet, seine Zugangsdaten für die Administrationsoberfläche geheim zu halten. Die Go.Control GmbH wird die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben und wird den Veranstalter zu keinem Zeitpunkt nach seinen Zugangsdaten fragen. Im Missbrauchsfall oder bei Verdacht auf Missbrauch des Accounts ist der Veranstalter verpflichtet, die Go.Control GmbH unverzüglich zu informieren.

4. Ticketshop

4.1 Als ergänzenden Service besteht die Möglichkeit der Integrierung eines Ticketshops. Über den Ticketshop besteht für Veranstalter die Möglichkeit, Tickets für ihre Veranstaltungen anzubieten, die dann von Kunden des Veranstalters direkt erworben werden können. In jedem Fall ist Aussteller der Tickets der Veranstalter selbst. Durch den Erwerb der Tickets kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande Dafür gelten separate Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Wer der jeweilige Veranstalter ist, wird während des Bestellvorgangs angezeigt. Daraus folgt, dass von den Kunden sämtliche Ansprüche bezüglich der Veranstaltung, deren Gestaltung oder im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch ausschließlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen sind.

4.2 Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise, die der Veranstalter selbst festlegt und die auf der Plattform angegeben sind. Zahlungen für den Kauf der Tickets werden über den Payment Service Provider „Mollie“ (Mollie B.V.) Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam, Niederlande (im Folgenden: „Mollie“) abgewickelt. Auf https://www.mollie.com/de/privacy stellt Mollie die Datenschutzinformationen zur Verfügung. Die einzelnen über Mollie angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden im Ticketshop mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich Mollie weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde dann gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu “Mollie” sind im Internet unter https://www.mollie.com/de/ abrufbar.

4.3 Der Veranstalter kann für den Erwerb der Tickets zwischen zwei Alternativen wählen:

4.3.1 Die Go.Control GmbH stellt für den Vertrieb der Tickets lediglich die Plattform zur Verfügung. Sie vertreibt die Tickets im Auftrag des jeweiligen Veranstalters. Die Zahlungsabwicklung erfolgt in diesem Fall ausgelagert über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V.. Der Kunde selbst muss in diesem Fall ein entsprechendes Konto bei Mollie B.V. anlegen. In diesem Fall gelten die Vertrags- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters, da der Vertragsabschluss einschließlich der Abrechnung zwischen dem Kunden und dem Veranstalter erfolgt. Der Rechnungssteller ist jeweils der Veranstalter selbst.

4.3.2 Alternativ können Tickets direkt bei Go.Control als Händler erworben werden. In diesem Fall gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Go.Control und dem Kunden.

5. Haftungsfreistellung

Für den Fall, dass Go.Control als Vertragshändlerin des Veranstalters Tickets vertreibt, stellt der Veranstalter Go.Control von sämtlichen Gewährleistungsansprüchen des Kunden im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung, insbesondere für die Fälle eines Ausfalls oder der Verlegung einer Veranstaltung gegenüber Go.Control frei. Der Veranstalter wird Go Control von Schadensersatzansprüche der Kunden, die diese gegenüber Go Control auf der Grundlage des im Ticket-Shop Veranstaltungsvertrages wegen Verletzung desselben geltend machen freistellen und schadlos halten.

6. Datenschutz

6.1 Die Go.Control GmbH beachtet alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben nach BDSG Richtlinien und ist sich der sensiblen, personenbezogenen Daten bewusst.

6.2 Wenn der Veranstalter einen Administrator Account für die Nutzung der Plattform anlegt, erhebt und verarbeitet die Go.Control GmbH die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten. Die Go.Control GmbH erhebt und verarbeiten diese Daten, um dem Veranstalter die Nutzung der Plattform zu ermöglichen. Details finden sich in den Datenschutzinformationen.

6.3 Die Daten der Kunden, die sich über die Veranstalter Plattform registrieren bzw. deren Daten in anderer Form mittels der Plattform verarbeitet werden, speichert und verarbeitet die Go.Control GmbH als Auftragsverarbeiter im Auftrag und auf Weisung des Veranstalters. Dies sowie der Datenschutz im Allgemeinen wird individuell mit dem Veranstalter durch die vereinbarte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) sowie durch die technisch organisatorischen Maßnahmen der Go.Control GmbH geregelt.

7. Angebot und Freigabe

7.1 Alle Leistungen der Go.Control GmbH werden in einem schriftlichen Angebot projektbezogen und je nach Anfrage und Wünschen des Veranstalters dargelegt und beschrieben. Gewünschte Ergänzungen sowie Tätigkeiten, die nach Aufwand berechnet werden, können nachberechnet werden.

7.2 Für die Freigabe des Angebotes ist eine schriftliche Bestätigung z.B. in Form einer E-Mail oder unterschriebenen Angebotes notwendig. Diese gilt als verbindliche Auftragsbestätigung und berechtigt die Go.Control GmbH mit dem jeweiligen Projekt oder der Maßnahme zu starten.

8. Rechnungsstellung und Verzug

8.1 Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben von der Go.Control GmbH in Euro (EUR), netto ohne Umsatzsteuer. Alle Vergütungen werden zusätzlich mit der für in Deutschland geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

8.2 Der Veranstalter zahlt an die Go.Control GmbH für die Nutzung der Plattform (Jahreslizenz oder pro Auftrag) und die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen, die gemäß Angebot der Go.Control GmbH vereinbarte Vergütung. Gewünschte Ergänzungen sowie Tätigkeiten, die nach Aufwand berechnet werden, können nachberechnet werden.

8.3 Alle Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Abzug fällig und zahlbar. Abweichende oder zusätzliche Zahlungsbedingungen können im jeweiligen Auftrag oder Rahmenvertrag vereinbart werden.

9. Stornierung

9.1 Im Falle einer Stornierung einer Maßnahme/eines Auftrages fallen mindestens alle bis zum Zeitpunkt der Stornierung getätigten und eingekauften Leistungen an. Diese werden individuell je nach Angebot dargelegt.

9.2 Für gebuchtes Personal der Go.Control GmbH für den Einsatz vor Ort oder an der Hotline gelten folgende Stornierungsbedingungen:

21 Tage vor Event fallen 60% der Personalkosten an

14 Tage vor Event fallen 80% der Personalkosten an

7 Tage vor Event fallen 100% der Personalkosten an

Unter Personalkosten fallen zum Beispiel Projektleiter, IT-Techniker, Programmierer etc.

9.3 Für gebuchtes Mietequipment der Go.Control GmbH für den Einsatz vor Ort oder remote (z.B. Streaming Studio) gelten folgende Stornierungsbedingungen:

100% nach Auftragserteilung

Unter Mietequipment fallen zum Beispiel Namensschildrucker, Check-in Kiosk Systeme, Laptops, Ipads etc.

9.4 Für bereits gebuchte Leistungen von Dritten, sowie Reise- und Hotelkosten gelten die jeweiligen Stornobedingungen der Drittanbieter.

10. Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte in Frankfurt ausschließlich zuständig.

Projekt-Details XYZ

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